Die systematischen Betrugsmanöver der Finanzämter

February 17th, 2011

Die Partei der Vernunft hat einen sehr lesenswerten Beitrag zum Thema: Die systematischen Betrugsmanöver der Finanzämter verfasst.

“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung nach StGB § 336. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist”. OLG Celle, Beschluss vom 17.04.1986 – 3 Ws 176/86
Wir leben in einer Welt der Rettungspakete, Finanzkrisen und immens wachsender Staatsverschuldung. Neben zahlreichen weiteren Missständen in Deutschland sehen wir hier die Folgen unseres fehlgesteuerten Zentralbank- und Papiergeldsystems. Viele interessierte Bürger erkennen das inzwischen.
Der stark wachsende Finanzierungsbedarf unserer Regierung führt im Laufe der Zeit zu einem immer absurderen Verhalten aller Protagonisten. Finanzrichter in ganz Deutschland verletzen durch eindeutige Parteinahme zu Gunsten der Finanzämter in erschreckender Weise die Grundrechte der Bürger, indem sie freiberuflich Kommentare und Aufsätze zu strittigen Rechtsfragen erstellen und daraus von Fachverlagen auch noch Honorare zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil kassieren. Niemand hat diesen Straftatbestand der aktiven Rechtsbeugung durch hunderte Beteiligte einer ganzen Berufsgruppe bisher öffentlich gemacht.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 539/96 können rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte. Zu vergleichbaren Schlussfolgerungen kommt das Verfassungsgericht auch in anderen Entscheidungen.
Aber genau das geschieht. In einem Verfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht war beispielsweise die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts Cuxhaven gegen einen Kläger ungültig sind. Mit den Anträgen des Klägers hat sich der 5. Senat des Finanzgerichts aber gar nicht beschäftigt. In der Urteilsbegründung wurde lediglich auf einen Kommentar verwiesen, der wie sich bei späteren Recherchen herausstellte, von einem der beteiligten Richter gegen Entgelt mitverfasst wurde. Ein eindeutiger Rechtsbruch. Dem Gesetz nach, hätten sich zwei der am Verfahren beteiligten Richter für Befangen erklären müssen.
Fraglich ist es seitdem, ob klagende Bürger vor deutschen Finanzgerichten überhaupt noch Gerechtigkeit finden und erfolgreich klagen können. Die Erfolgsquote bei solchen Klagen liegt derzeit bei lediglich ca. 3%. Das bedeutet, dass 97% aller Klagen vor deutschen Finanzgerichten zu Gunsten der Finanzämter entschieden werden. Eine erkennbare Trennung von Judikative und Exekutive, wie sie der Gesetzgeber eigentlich vorschreibt, wird durch solches Verhalten ausgehebelt und ist seit vielen Jahren nicht mehr erkennbar. Es liegt die Vermutung nahe, dass die am nebenberuflichen Entgelt wohl stark interessierten Richter im Wesentlichen ihre Gewinn orientierte Interpretation des Rechts vor die höchstrangigen Vorgaben des Grundgesetzes stellen. Es geht dabei, wie in der Presse mehrfach mitgeteilt, um größere Millionenbeträge.
Der Kreis der Profiteure ist immens. Für Außenstehende klingen die Urteile meist unverfänglich. Der Kläger hat einfach nicht Recht gehabt. In der Realität wurde sein Fall einem “fiktiven Sachverhalt” zugeordnet. Dies ist vergleichbar mit dem allseits bekannten Hütchenspiel. Die vielen Kommentare und Aufsätze, die ständig hinzukommen bzw. überarbeitet werden, sind ein entscheidender Teil dieses Hütchenspiels. Falls die vorhandenen Kommentare kein passendes Urteil erwarten lassen, wird so lange an der gesetzlichen Formulierung gedreht, bis es passt. Die “fiktiven Tatbestände“ werden einfach geändert und passend gemacht. Sobald das geschehen ist, beginnt sich das Karussell erneut zu drehen.

Da nicht nur Richter kommentieren, sondern auch Steuerberater, Anwälte und hochrangige Finanzbeamte, ist das Spiel für den deutschen Zahlmichel nicht zu gewinnen. Eine Quote von mehr als 97% der Finanzgerichtsurteile gegen die rechtsuchenden Kläger sagt eigentlich alles. Merkwürdigerweise sucht man die öffentliche Debatte zu den Gründen bisher vergebens.
Es ist eine neue Qualität des “fiskalischen Ausplünderns” geschaffen worden. Im dritten Reich hatte das System Rassenelemente als Kriterium festgemacht. Das ist zum Glück im demokratischen Deutschland nicht mehr zulässig. Dagegen kann heute quasi jeder Bürger, durch die Einführung der “pro-fiskalischen Denkweise der Finanzbehörden”, nach Strich und Faden ausgeplündert werden. Wer sich dagegen wehrt, der wird der endlosen Schleife des Art. 19 Abs. 4 GG zugewiesen. „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“

Die 3% Gewinner sind in der Sache ein belangloses Plausibilitätsmerkmal für das „absolut gesetzestreue Handeln“ der Finanzverwaltung. Schließlich ergibt die gerichtliche Überprüfung ja nur eine Fehlerquote von lächerlichen 3%. Ein einfaches Steuerrecht hingegen, so wie es die Partei der Vernunft anstrebt, würde dieses Kartell der Rechtsbeuger und Profiteure sofort und dauerhaft sprengen. Lassen Sie mich noch auf die weiteren dramatischen Konsequenzen hinweisen. Die vorgenannten Sachverhalte legen für die beteiligten Richter der Finanzgerichte den Tatverdacht einer strafrechtlich bewehrten Rechtsbeugung nach § 339 StGB nahe. Ähnliches gilt auch für die Amtsträger der Finanzverwaltung.
Aufgrund der immer wieder vorgetragenen Behauptung, Richter oder Beamte üben ihr Amt aus, ohne Ansehen der Person und ohne eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens, fällt niemandem auf, dass gegen die gesamte Bevölkerung systematisch Straftaten verübt werden. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird so ad absurdum geführt und ins Gegenteil verkehrt.

Dass es unsere Regierenden mit den Vorgaben des Grundgesetzes und den sonstigen bestehenden Gesetzen in Deutschland nicht so genau nehmen, ist vielen Menschen schon bei der Einführung des Euro und beim Lissabon-Vertrag unangenehm aufgefallen. Es hat jedoch inzwischen eine ganz andere Qualität erreicht, wenn man erkennt, wie schamlos sich deutsche Finanzbehörden über bestehende Gesetze einfach hinweg setzen und Bürger unseres Landes gnadenlos in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Es stellt sich die Frage, wem diese Beamten eigentlich dienen. Dem Volk, wie es das Grundgesetz vorschreibt oder einem Dienstherren, dem Volk und Grundgesetz offensichtlich gleichgültig sind?

Die Väter des Grundgesetzes haben solche Auswüchse wohl bereits zum Zeitpunkt des Entstehens für möglich erachtet. Sie haben deshalb verschiedene Abwehrmechanismen für uns Bürger eingebaut, um unrechtmäßige Eingriffe des Staates in unsere persönliche Freiheit zu begrenzen. Was für sie aber offenbar nicht vorstellbar war, geschieht gerade vor unser aller Augen.
Jeder Bürger in Deutschland sollte sich deshalb den Artikel 20 unseres Grundgesetzes einprägen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Diese Ordnung wird gerade beseitigt. Fortsetzung folgt…
Weiterführende Informationen

Rechtsbeugung durch Finanzbeamten

Artikel 20 Grundgesetz

Straftatbestand der Rechtsbeugung

Quelle: http://www.parteidervernunft.de/node/1630

Passend dazu noch ein nettes Video über die dubiosen Methoden der deutschen Finanzbehörden, die Arbeitsplätze und Existenzen vernichten.

Partei der Vernunft & Das Kapitalismus Komplott

February 11th, 2011

An dieser Stelle mal 2 Tipps für Zwischendurch:

Das Kapitalismus Komplott von Oliver Janich ist ein hervorragendes Buch über das wirkliche Weltgeschehen und zeigt wo der grösste Teil der Steuereinnahmen sinnlos versickert. Wer zahlt schon gerne 70% Abgaben & Steuern, wenn nur ein ganz kleiner Teil sinnvoll genutzt wird und ein Grossteil völlig nutzlos versickern? Nach seinen Berechnungen könnte sogar eine Putzfrau zur Millionärin werden, wenn die Steuern nur dafür eingesetzt würden, wofür sie notwendig sind.

Oliver Janich hat es als eine der wenigen Politiker verstanden, warum Menschen ihre Konten lieber im Ausland haben, lieber eine Firma im Ausland gründen und warum es eine Politikverdrossenheit gibt. Während die Pseudo-Liberale FDP sich dafür einsetzt, das Spielautomaten abgeschafft werden (statts den sinnfreien Glücksspielstaatsvertrag den Gegenbenheiten der Wirklichkeit anzupassen), steht die Partei der Vernunft wirklich für Freiheit & minimale Steuern (für Arbeitnehmer & Arbeitgeber & Unternehmen) und Mut zur Wahrheit.

Oliver Janich hat auch einen hervorragenden Artikel im Focus Money über das inszenierte Geschenen am 11.September/2001 veröffentlicht.

http://www.amazon.de/Das-Kapitalismus-Komplott-geheimen-Zirkel-Methoden/dp/3898795772

http://www.parteidervernunft.de/

http://www.oliverjanich.de/

http://www.parteidervernunft.de/sites/default/files/911wir-glauben-euch-nicht.pdf

Deutsche Steuersünder in Österreich nicht mehr sicher

January 19th, 2011

Deutsche Steuersünder in Österreich nicht mehr sicher

Berlin — Steuersünder können ihr Geld künftig nicht mehr so leicht in Österreich vor dem deutschen Fiskus verstecken. Berlin und Wien schlossen ein Abkommen, mit dem Österreich sich verpflichtet, beim Verdacht auf Steuerhinterziehung mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Wie bei den meisten anderen ähnlichen Abkommen, die zuletzt geschlossen worden waren, wird es dem deutschen Fiskus auch weiter verboten bleiben, ohne konkreten Verdacht nach Bundesbürgern zu suchen, die in Österreich Steuern hinterziehen. Auch muss Österreich weiter nicht automatisch Informationen über deutsche Staatsbürger mit Konten in der Alpenrepublik weiterleiten.

Bisher war es für den deutschen Fiskus allerdings praktisch unmöglich, Steuersündern in Österreich auf die Spur zu kommen. Um an Informationen zu gelangen, musste ein Strafverfahren eingeleitet worden sein. Dies aber war wiederum meist kaum möglich, weil die dazu notwendigen Informationen aus Österreich den deutschen Behörden nicht vorlagen.
Solch ein faktischer Schutz für Steuerhinterzieher bestand in der Vergangenheit in zahlreichen Ländern, darunter Liechtenstein, die Schweiz oder Luxemburg. Im Zuge der Finanzkrise hatten Deutschland und andere große Industrieländer aber den Druck auf die Steueroasen erhöht. Deutschland schloss inzwischen mit zahlreichen Ländern ähnliche Abkommen über eine Zusammenarbeit beim Verdacht auf Steuerhinterziehung, darunter auch mit der Schweiz.

Wie viel Jahrzehnte Deutschland wohl noch braucht, bis die Volks- und Wirtschaftsfeindlichen Politiker umdenken und ähnlich wie Zypern nur 10% Steuern erheben für Unternehmen? In Zypern ist das Bankgeheimnis noch immer geschützt, für Konten von Zypern Unternehmen.

Immobilien, Gold und Silber in unsicheren Zeiten

January 11th, 2011

Seit die ersten Anzeichen einer weltweiten Wirtschaftskrise Deutschland erreichten, werden Sie diskutiert. Die optimalen Anlagen zum Kapitalschutz.

Ob Gold, Silber oder beispielsweise der Erwerb von Immobilien in Schweden. Doch neben der Frage, in welche Bereiche man zum Schutze seines Vermögens investieren sollte, stellt sich auch die Frage, wer und wie sollte man in diese Anlageformen investieren.

Hier bietet sich, auf Grund der Diskretion und eines zusätzlichen Vermögensschutzes, ganz sicher die Holding in Zypern an. Gewinne aus Beteiligungen und Immobilienverkäufen sind in Zypern nämlich steuerfrei, darüber hinaus bieten die gesetzlichen Verordnungen Zyperns eine Anonymität hinsichtlich der tatsächlichen Inhaber der Gesellschaft.

Fazit: Ob Sie in Häuser in Schweden investieren, Gold erwerben oder Silber kaufen, die Zypern Holding bietet unschlagbare Vorteile gegenüber dem Privatbesitz.

Offshore Bank

January 11th, 2011

Offshore Bank und Offshore Bankkonto mit Online-Banking und Kreditkarte

Was versteht man unter einer Offshore Bank? Welche Besonderheiten bietet ein Offshore Konto?

Als Offshore Bank bezeichnet man eine Bank, die ihren Sitz an einem Offshore Finanzplatz (z.B. Seychellen) unterhält. Hier fallen in der Regel entweder nur geringe oder gar keine Steuern an.

Ein Offshore Konto ist ein Konto, dass bei einer Offshore Bank eingerichtet und auch dort geführt wird. Offshore Banken sind Banken in so genannten Steueroasen, wie zum Beispiel auf den Seychellen. Es handelt sich also um Orten, wo keinerlei Einkommenssteuer erhoben wird.

Es ist auf keinen Fall illegal, bei einer Offshore Bank ein Konto zu führen. Offshore Konten befinden sich außerhalb des rechtlichen Geltungsbereiches eines Landes, in dem man lebt. Somit gelten dort meist auch bessere steuerliche Regeln, als im eigenen Land (z.B. in Deutschland). Bitte informieren Sie sich diesbezüglich. Die Vorteile dieser Regeln sind:

  • maximaler Datenschutz;
  • absolutes Bankgeheimnis;
  • geringe oder gar keine Steuern (d.h. Steueroase);
  • einfacher Zugriff auf die Vermögen via Internetbanking und Kreditkarte, weltweit und 24 Stunden;
  • Schutz gegen lokale politische oder finanzielle Instabilität und Veränderungen.

Der Begriff „Offshore” bedeutet im Allgemeinen lediglich „außerhalb der Küstengewässer liegend” und bezeichnet

  • ursprünglich die zu einem Land gehörenden Hochseeinseln;
  • daraus abgeleitet alle steuerlich begünstigten Gebiete / Steuerparadiese od. auch Steueroasen);
  • die Verlagerung von Prozessen und Funktionen eines Unternehmens ins Übersee-Ausland, auch Offshoring genannt.

Deshalb befinden sich die meisten Offshore Banken, natürlich auch heute noch, auf Insel-Staaten, wie z.B. den Seychellen.

Offshore Banken wurden in der Vergangenheit, oftmals zu Unrecht, im Zusammenhang mit Schattenwirtschaft und organisierter Kriminalität oder mit Steuerhinterziehung und Geldwäsche in Verbindung gebracht. Dies konnte aber die rechtliche Basis und die Existenz von Offshore Banken nicht verhindern.

III. Die Vorteile des Offshore Banking (Offshore Konto) in der Übersicht

  • Offshore Banken sind sicher vor politischem und wirtschaftlichem Einfluss anderer Ländern. Dies ist ein Vorteil für Bewohner aus Ländern, in denen die Gefahr von politischen Unruhen bestehen, oder wo zu befürchten ist, dass ihre Vermögenswerte verschwinden, beschlagnahmt oder eingefroren werden können.
  • Offshore Banken nehmen meist geringere Kosten und bieten höhere Zinsen als die Banken im eigenen Land. Dies liegt an den niedrigeren Kosten und einem Mangel an staatlichen Eingriffen in den Offshore Ländern.
  • Offshore Finanzierung ist eine der wenigen Branchen, zusammen mit dem Tourismus, bei denen die geographisch abgelegenen Insel-Staaten absolut wettbewerbsfähig sind.
  • Das Interessanteste ist aber wohl, dass in der Regel von Offshore Banken (und in den Offshore Ländern) keinerlei Steuern anfallen, insbesondere keine Steuern auf Einlagen und deren Zinserträge. Dies ist besonders ein Vorteil, für Personen, die ihr weltweites Einkommen nur gering oder gar nicht versteuern müssen.
  • Offshore Banken bieten Dienstleistungen, die bei inländischen Banken meist nicht angeboten werden, wie beispielsweise das anonyme Offshore Bankkonto.
  • Offshore Banking wird oft auch von anderen Strukturen, wie zum Beispiel Offshore Gesellschaften, Trusts oder Stiftungen oder Personen die spezielle steuerliche Vorteile für sich sehen, genutzt.
  • Befürworter der Offshore Banken behaupten auch, dass die Schaffung von Steuer- und Banking-Wettbewerb, ein Vorteil der Industrie ist, mit dem Argument, dass der steuerliche Wettbewerb,den Menschen ermöglicht, ein ausgewogenes Verhältnis von Dienstleistungen und die Steuern zu wählen.


Die Dienstleistungen einer Offshore Bank in der Übersicht

  • Einlagen / Offshore Konto,

  • Kreditkarten Offshore (mit weltweiten Abhebungs-Möglichkeiten an allen Bankautomaten bis täglich 10.000,- €),
  • Online-Banking in diversen Sprachen,

  • telefonische und elektronische Überweisungen,
  • Offshore Devisenkonto,
  • Offshore Devisenhandel,
  • Akkreditive und Trade Finance im Offshore,
  • Investment-Management und Investment Überwachung,
  • Fonds-Management,
  • Coportale Verwaltung.

Die aktuellen Offshore Steueroasen im Überblick:

  • Antigua and Barbuda
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belize
  • Bermuda
  • British Virgin Islands
  • Cayman Islands
  • Kanalinseln (Jerseyund Guernsey)
  • Cook Islands
  • Zypern
  • Dominikanische Republik
  • Ghana
  • Hong Kong
  • Isle of Man
  • Labuan, Malaysia
  • Liechtenstein
  • Luxembourg
  • Malta
  • Macao
  • Mauritius
  • Monaco
  • Montserrat
  • Nauru
  • Panama
  • Saint Kitts and Nevis
  • Seychellen
  • Schweiz
  • Turks-und Caicos-Inseln

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Offshore und Niedrigsteuerland, wo liegt der Unterschied

January 11th, 2011

Im Gegensatz weitläufiger Meinungen bietet Zypern bereits seit Jahren keine klassischen Firma Offshore mehr. Mittels des neuen Gesellschaftsrechts jedoch bietet Zypern durch die Zypern Limited nahezu alle Vorteile einer Offshore Firma. Lediglich die max. Steuerbelastung von 10% sprechen gegen die Limited in Zypern. Dafür jedoch wird die Zypern Limited weltweit und insbesondere in der EU anerkannt.

Worin besteht der Unterschied zwischen Zypern Limited und Firma Offshore?

Der Unterschied zwischen einer Offshore Gesellschaft und einer EU-Gesellschaft in Zypern, Zypern Holding und Zypern Limited, besteht in erster Linie darin, dass es sich bei der Zypern Firma um eine in ganz Europa steuerlich anerkannte Gesellschaft handelt.

Obwohl die Zypern Firma nur sehr geringen Steuerbelastungen unterliegt (max. 10% Steuersatz) und sich zudem auf eine eindeutige Gesetzgebung hinsichtlich der anwaltlichen Treuhandschaft (Anonymität der Inhaber) berufen kann, wird die Gesellschaftsform der Zypern Limited und Zypern Holding in der gesamten Staatengemeinschaft ohne Einschränkungen anerkannt.

In der abschließenden Betrachtung bietet die Zypern Limited und Zypern Holding nahezu alle Vorteile einer regulären Offshore Firma, mit dem Unterschied, dass es sich hierbei um Gesellschaften handelt, die international anerkannt Business betreiben können. Mit Betriebsstätte und wirtschaftlicher Aktivität versehen, stellt die Zypern Firma in jeder Hinsicht ein ideales Instrument für alle Unternehmer und nahezu alle Unternehmenszwecke dar.

Deutsche wandern aus

January 11th, 2011

Immer mehr Deutsche packen die Koffer und verlassen Deutschland, teilweise gut geschulte Fachkräfte. Die Ausgewanderten Deutschen nutzen vorallem die Schweiz, Östereich und Spanien als neuen Wohnsitz. Alleine im letzten Jahr haben 165.000 Deutsche die Koffer gepackt und dem Überwachungsstaat Tschüss gesagt. Manche Deutsche ziehen auch in die USA oder nach Polen.

Und einige tausend Deutsche Unternehmer wandern virtuell aus d.h. sie führen ein Unternehmen im Ausland z.B. eine Panama Firma in Kombination mit einer EU-Firma in Zypern (Zypern Limited)

Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist der Wohnsitzwechsel nicht notwendig aber von Vorteil

In vielen Ländern der Welt, lebt es sich schöner als in Deutschland, da dort die Politik nicht jeden Menschen komplett überwachen möchte, das Wetter schöner ist und auch die Lebensqualität höher ist.

Bevorzugtes Auswandererziel für Rentner und erfolgreiche Auswanderer: Spanien

Junge Unternehmer und MIttelständer die schlau sind, gründen eine Offshore Firma und ziehen dort hin, wo es Ihnen am besten gefällt.

Holdinggesellschaft – Eine Zypern Holdinggesellschaft steuerfrei in der EU!

January 11th, 2011

Möchten Sie ein steuerfreines Unternehmen in der EU führen? Zypern Holdinggesellschaften bieten diese Möglichkeit, völlig legal!

Mit 10% Steuern auf Unternehmensgewinne ist Zypern der attraktivste EU-Mitgliedsstaat für Unternehmer, die von Steueroasen der EU profitieren möchten, doch noch interessanter wird Zypern im Zusammenhang mit Holdinggesellschaften. Dank der EU-Mitgliedschaft, EU-Niederlassungsfreiheit, Doppelbesteuerungsverträge mit vielen Ländern (auch Deutschland) bietet Zpyern beste Voraussetzungen für die Gründung einer Zypern Holdinggesellschaft.

Vorteile einer Zypern Holding:
- Kombination von Zypern Limited und Offshore Gesellschaften möglich
- Zypern ist EU-Vollmitglied und die Zypern Gesetze sind EU-rechtskomform
- Gesellschaften können völlig anonym gegründet werden, es kann sogar die Offshore Firma Gesellschafter der Zypern Limited sein.
- steuerfreieDividenden von Tochtergesellschaften aus Drittländern, mit denen Zypern ein DBA-Abkommen abgeschlossen hat, sind bei über 43 Ländern (auch Deutschland) steuerfrei, sobald die Zypern Gesellschaft mehr als 1% Beteiligung an der Tochtergesllschaft hat.
- Eine Zypern Holdinggesellschaft ist bei weitdem nicht so kostenintensiv, wie z.B. eine Gründung einer GmbH
- Die Insolvenz einer Zypern Holding Tochtergesellschaft wirkt sich nicht auf die Holding aus.
- sämtliche Dividendenzahlungen sind in der Holding steuerfrei.
- sämtliche Erträge der Holding können steuerfrei gesammelt werden
- die Risiken können auf einzelne Tochterunternehmen beschränkt werden;

Internationale Amtshilfe

January 11th, 2011

Wer Steuern reduzieren möchte, sollte hier (noch) im legalen Bereich bleiben, denn eine Briefkastenfirma ohne Rechtssicherheit kann leicht zu Problemen führen, insbesondere in Zeiten der internationalen Amtshilfe, denn zur Zeit sind deutsche Finanzämter besonders aktiv beim durchsuchen von Geschäften mit Auslandssachverhalten, ob Autos aus Polen oder Erdbeeren aus Holland – es ist üblich, daß schon vorab geprüft wird ob der Lieferrant wirklich existiert, eine UST-ID besitzt und ob die Zollpapiere echt sind. Hier wird durch die Steuerbehörden versucht, Scheinfirmen aufzudecken. Durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Steuerbehörden, versorgen immer häufiger auch deutsche Steuerfahnder ihre ausländischen Kollegen mit Unterlagen. Der länderübergreife Informationsaustaush, der durch das EG-Amtshilfegesetz (AGAHiG) geregelt ist, regelt den Informationstausch innerhalb der EG.

Privatvermögen sichern durch Bankkonto und Firma Ausland

January 11th, 2011

Die gute Nachricht für Unternehmer, Sparer und Investoren! Es gibt ein Leben nach dem Tod der Offshore Steueroasen!

Beschäftigen wir uns also nicht in den folgenden Kapiteln weiterhin mit all den Dingen, die nun nicht mehr so einfach funktionieren. Wenden wir uns nach Vorn und schauen wir gemeinsam, welche Strategien, Staaten und Rechtsformen für uns zukünftig von Interesse sein werden.

Ziel der G20, OECD und sonstiger Organisationen war und ist es in erster Linie, „verstecktes“ Privatvermögen aufzuspüren und Offshore-Gesellschaften zukünftig die wirtschaftliche Aktivität innerhalb der EU und USA zu erschweren (keine steuerliche Anerkennung von Zahlungen an Offshore IBC).

Doch gegen diese Bestrebungen sind in einer globalisierten Welt natürlich zahlreiche legalen Kräuter gewachsen, welche sich zukünftig nicht so einfach entfernen lassen werden, wie das bisherige „Kraut“ in Form der Privatkonten und Offshore Firmen.

Grundsätze, die wir nun daraus gelernt haben:

* Business innerhalb der EU sollte auf Grund der Problematik einer steuerlichen Anerkennung lediglich mittels EU-Gesellschaft durchgeführt werden.

* Durch Verwendung einer EU-Gesellschaft innerhalb der EU entfallen die Probleme hinsichtlich der Umsatzsteuer (VAT).

* Zahlungen einer EU-Gesellschaft an eine Offshore Firma sind zu vermeiden. Eine Ausnahme bildet die Zypern Ltd (EU), welche begründete Zahlungen an die Seychellen leisten darf (Mutter-Tochter-Prinzip, Dienstleistungen, Warenhandel, Lizenzen).

* Der Empfang von Zahlungen durch eine Offshore Gesellschaft ist für den BO der Offshore IBC in der Regel unproblematisch, sofern dabei die steuerlichen Richtlinien eingehalten werden.

* Die Strategien des Outsourching (Auslagerung von betrieblichen Leistungen), der steuerlich nutzbaren Differenz aus An- und Verkauf, der Kostenlegung und die Darstellung von Beteiligungen funktionieren weiterhin ungebrochen und haben, bedient man sich dabei einer steuerlich interessanten EU-Gesellschaft, in den vergangenen Jahren zusätzliche Rechtssicherheit gewonnen.

Rezepte für ein freies Unternehmertum und das diskrete Privatvermögen

Zutaten

* Privatvermögen in Gesellschaftsvermögen wandeln;

* Gesellschaftskonten innerhalb und außerhalb der EU nutzen;

* anwaltliche Treuhandschaft mit alleiniger Verfügungsgewalt des BO;

* Kombination Offshore mit dem EU-Niedrigsteuerland Zypern;

* anwaltliche Beratung ist Pflicht geworden (Empfehlungen im Anhang).

Zubereitung

Es bedarf grundsätzlich des handwerklichen Geschickes eines erfahrenen Rechtsanwaltes, um in legaler Weise die vg. Zutaten zusammen zu fügen. Doch um Ihnen, zumindest ansatzweise, eine Idee der Möglichkeiten einer Zubereitung zu verschaffen, hier zwei Musterbeispiele aus der juristischen Küche eines Meisterkoches.

Beispiel „Das diskrete Bankkonto“

Nahezu alle Informationen die Sie bezüglich vg. Maßnahmen der OECD u.a. zur Kenntnis nehmen mussten bzw. nehmen konnten, beziehen sich ausschließlich auf das „versteckte“ Privatvermögen. Gesellschaftskonten sind i. d. R. davon ausgenommen. Wer sein Vermögen beispielsweise in eine via Treuhand geschützte Gesellschaft investiert („Stille Beteiligung“) dessen Vermögen bleibt auch auf Dauer vor den Blicken Dritter geschützt.

Zubereitung

Firmengründung Zypern Holding mit EU-Bankkonto. Investition des privaten Kapitals mittels eines Vertrages zur „Stillen Beteiligung“ auf das Konto der Zypern Ltd. Treuhänder schützen die Offenlegung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten (BO). Zinsen unterliegen in Zypern, wie auch Beteiligungsgewinne, keinerlei Versteuerung innerhalb der Zypern Holding. Die Gesellschaftskonten in Zypern sind, ebenso wie die Treuhandschaft, gesetzlich geschützt.

Beispiel „EU-Gesellschaft mit minimaler Steuerbelastung“

Wer eine EU-Gesellschaft zum Auftritt innerhalb der EU benötigt, der bedient sich ebenfalls häufig einer Zypern Limited. Gewinne der EU-Gesellschaft in Zypern unterliegen nämlich dort lediglich einer Körperschaftssteuer in Höhe 10%. Darüber hinaus gibt es in Zypern weder Gewerbe- noch Zinssteuern. Ist die „Mutter“ der Zypern Limited zudem im Offshore (vorzugsweise auf den Seychellen) ansässig, so erhält diese die Dividenden aus der Zypern Limited völlig steuerfrei.

Zubereitung

Firmengründung auf den Seychellen und in Zypern (EU). Treuhänder schützen in beiden Staaten vor der Neugier und Zugriff Dritter. Die Zypern Limited erhält ein Konto in Zypern, die Seychellen-Gesellschaft in St.Vincent – und wer es besonders sicher mag (EU-Konto), der kann zudem noch ein Bankkonto für die Seychellen IBC in Zypern eröffnen.

Die Suppe ist fertig!

In den vg. Beispielen und einer Vielzahl weiterer Möglichkeiten bleibt der eigentlich wirtschaftlich Berechtigte („BO“ für Beneficial Owner) gegenüber Dritten unsichtbar. Darüber hinaus ist und bleibt das Vermögen des Unternehmers (BO) geschützt und stets unter seiner alleinigen Verfügungsgewalt.

Es würde an dieser Stelle sicherlich zu weit führen, alle sich bietenden Chancen und Wege detailliert betrachten zu wollen. Aber Sie haben sicherlich nun einen ersten Eindruck gewinnen können und vielleicht somit erkannt, worum es zukünftig gehen wird:

Illegal ist dumm, denn es bieten sich noch immer hunderte von legalen Wegen zum Erfolg!

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